
Damit der Jahreswechsel gut verläuft, helfen einige Tipps der Feuerwehr.
Foto: Wessolowski
Hierauf solltet ihr bei der Silvester-Knallerei achten
Silvester ist in Bremerhaven traditionell die Nacht mit den meisten Einsätzen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Viele der Einsätze wären in der Vergangenheit jedoch vermeidbar gewesen. Hier Tipps der Feuerwehr für einen sicheren Jahreswechsel:
Wer zum Jahreswechsel Knaller und Feuerwerk zünden möchte, der sollte auf jeden Fall nur legale und geprüfte Pyrotechnik mit einer deutschen Zulassung abbrennen. Illegale Knallkörper können zu erheblichen Verletzungen führen. Sie enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse
- Das Zünden eines Knallkörpers in der Hand kann schwere Verletzungen zur Folge haben - von Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger und Gehörschäden.
- Schließen Sie in der Silvesternacht Fenster, Klappen, Tore oder andere Öffnungen. Raketen und Funkenflug könnten innenliegende Gegenstände anzünden, Brandmeldeanlagen und Rauchmelder könnten durch Pulverdampf ausgelöst werden.
- Räumen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Unterständen oder anderen gefährdeten Stellen weg. Raketen und Funkenflug könnten hier ein Feuer entfachen.
- Gerade bei Tischfeuerwerk, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu kennen. Denn bis auf wenige Ausnahmen ist bei den meisten Feuerwerkskörpern eine Verwendung in Räumen verboten.
- Feuerwerkskörper vor dem Zünden so auf den Boden legen, dass sie nicht wegrollen können. Nach dem Anzünden: Abstand halten.
Es gelten mehrere Verbotszonen fürs Abbrennen
Raketen nur aus standsicheren Vorrichtungen (größere Flaschen) starten. Die Rakete muss ungehindert nach oben fliegen können. Beachten Sie auch die Windrichtung. Beschädigte oder "versagte" Raketen und Feuerwerkskörper dürfen nicht (erneut) gezündet werden.
Reet- oder Strohdachhäuser sind besonders gefährdet. 200 Meter Abstand sind mindestens einzuhalten, und auch hier gilt: Windrichtung beachten. Ein Verbot gilt in Bremerhaven auch 150 Meter rund um Tanklager und Tankstellen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen sowie rund um den Zoo am Meer und im Hafen.
Silvesterfeuerwerk darf im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr, abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht sind Bußgeld bewehrt und können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Aus „Spaß“ Seenotsignale abzuschießen ist übrigens auch an Silvester verboten.