So ausgerüstet gehen Ordnungsamtsmitarbeiter in Wuppertal auf Streife. Ähnlich ausgestattet dürften die Kräfte auch bald in der Stadt Bremen unterwegs sein – ein neuer Paragraf im Polizeigesetz erlaubt den Einsatz von Schlagstöcken, Reizgas und Fesseln. Nicht nur das: Erst er erlaubt überhaupt die Errichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes. In Bremerhaven gibt es ihn dennoch schon.
Foto: Otte/dpa
„Hilfspolizei“ darf Reizgas nutzen
Fesseln, Schlagstock, Reizgas – diese Dinge dürfen Ordnungsdienstmitarbeiter, umgangssprachlich auch „Hilfspolizisten“ genannt, im Land Bremen seit Kurzem einsetzen. Theoretisch zumindest. Möglich macht dies eine Neuerung im Bremischen Polizeigesetz. Seit November ist der Paragraf 67a in Kraft. Ordnungsamtsleiter Horst Keipke winkt aber ab: In Bremerhaven sei so etwas nicht geplant.
Verordnung könnte Schlagstock-Einsatz zulassen
Durch den neuen Paragrafen sind nun zwei Sachverhalte erlaubt. Nummer eins bezieht sich auf die Einführung eines Ordnungsdienstes an sich: Die Stadt Bremen und der Magistrat Bremerhaven dürfen nun jeweils – vorausgesetzt, sie erlassen zuvor eine entsprechende Rechtsverordnung – einen kommunalen Ordnungsdienst errichten. Diesem können dann Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörde übertragen werden. Der zweite Teil des Paragrafen 67a klärt, was dieser Ordnungsdienst alles tun darf: So könne beispielsweise in der Verordnung stehen, dass dem Ordnungsdienst „der Gebrauch von Fesseln, technischen Sperren, Dienstfahrzeugen, Schlagstock und Reizstoffen erlaubt ist“.
Keipke: Polizeigesetz reicht bereits als Rechtsgrundlage
Punkt eins hat sich für Bremerhaven bereits erledigt, denn hier gibt es seit 2010 sowieso schon einen Bürgerservice und Ordnungsdienst. Zur Jobbeschreibung gehören unter anderem: Streifentätigkeit, um die Ortspolizeibehörde zu entlasten, die Überwachung parkender Fahrzeuge, einschließlich „Knöllchen schreiben“ sowie Begehung von Spielplätzen, Grün- und Parkanlagen. Doch wenn es erst jetzt einen Paragrafen gibt, der die Einführung eines Ordnungsdienstes erlaubt, wie kann er in Bremerhaven dann schon seit Jahren tätig sein?
Einsatz von Reizgas und Co. vorerst nicht geplant
„Wir sind der Meinung, dass wir eine rechtliche Grundlage durch das Bremische Polizeigesetz haben“, sagt Keipke. Dieses genüge, um einen Ordnungsdienst, wie er in Bremerhaven geführt werde, zu ermöglichen. Gewalt gegen Personen und Sachen seien nicht erlaubt. Auch festhalten dürfe man jemanden nur, wenn damit eine Straftat verhindert werden solle. Der Erlass einer Rechtsverordnung, die den Einsatz von Schlagstöcken, Reizgas und Fesseln erlaube, sei in der Seestadt nicht geplant. Falls der Magistrat sich doch einmal anders entscheide, werde die Rechtsverordnung natürlich im Gesetzesblatt veröffentlicht.

So ausgerüstet gehen Ordnungsamtsmitarbeiter in Wuppertal auf Streife. Ähnlich ausgestattet dürften die Kräfte auch bald in der Stadt Bremen unterwegs sein – ein neuer Paragraf im Polizeigesetz erlaubt den Einsatz von Schlagstöcken, Reizgas und Fesseln. Nicht nur das: Erst er erlaubt überhaupt die Errichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes. In Bremerhaven gibt es ihn dennoch schon.
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