In der Wörther Straße in Geestemünde steht seit längerem ein Wagen, der keine Zulassung, dafür aber eine Plakette von der Stadt hat.

In der Wörther Straße in Geestemünde steht seit längerem ein Wagen, der keine Zulassung, dafür aber eine Plakette von der Stadt hat.

Foto: Käfer

Bremerhaven

Illegal abgestellte Autos: Bremerhaven bleibt auf den Kosten sitzen

Von Lili Maffiotte
18. Mai 2017 // 19:00

Auf den Kosten für unerlaubt abgestellte Autos bleibt die Stadt in der Regel sitzen. Davon ab: Es ist ein gehöriger Aufwand, die Fahrzeuge zu "entsorgen". 

Viele Fristen

Wenn jemand sein Fahrzeug einfach am Straßenrand vergammeln lässt, dann kommt das Bürger- und Ordnungsamt ins Spiel. Doch bevor das Amt einen Wagen abschleppen kann, müssen viele Fristen eingehalten werden.

Hinweis auf Wagen

"Unsere Außendienstmitarbeiter vom Ordnungsamt achten zwar auf solche unerlaubt abgestellt Wagen, wir freuen uns aber auch, wenn wir von den Bürgern auf solche Fahrzeuge hingewiesen werden", sagt Horst Keipke vom Bürger- und Ordnungsamt.

Fahrgestellnummer und Autokennzeichen

Ein nicht zugelassener Wagen, der am Straßenrand abgestellt wird, bekommt eine Plakette an die Scheibe: Die weist den Halter darauf hin, dass ein Auto ohne Zulassung nicht im "öffentlichen Raum" abgestellt werden darf. Wenn das Kennzeichen fehlt, dann schauen die Behördenmitarbeiter auf die Fahrgestellnummer.

Brief vom Amt

Der Halter wird ausfindig gemacht und bekommt auch einen Brief vom Amt. In diesem Brief bekommt der Halter auch eine Frist genannt: In einer bestimmten Zeit kann er sich zu dem Vorfall äußern.

Kosten trägt der Halter

Reagiert er nicht, dann bekommt er ein weiteres Schreiben. Darin wir der Halter darauf hingewiesen, dass die Stadt den Wagen auf Kosten des Halters entfernen lässt.

Parken für ein halbes Jahr

Nächste Frist. Ungefähr vier Wochen. Erst jetzt wird der Wagen abgeschleppt - die Rechnung bekommt der Halter. Konnte der nicht ermittelt werden, dann darf die Stadt das Auto nicht einfach verschrotten. "Bevor der Wagen zum Schrotthändler kommt, wird er auf einem Parkplatz an der Hexenbrücke für ein halbes Jahr zwischengelagert.

Schrott oder Versteigerung

Erst nach den sechs Monaten kann die Stadt das Auto verschrotten lassen. Oder: "Wenn die Fahrzeuge noch einen Wert haben, dann versteigern wir die auch, damit wir einen Teil der Kosten wieder rein bekommen", sagt Keipke.

141 Fahrzeuge illegal abgestellt

Insgesamt 141 Fahrzeuge standen nach Angaben von Keipke im vergangenen Jahr nicht zugelassen im öffentlichen Straßenraum. In fünf Fällen musste das Fahrzeug abgeschleppt werden. 136 Mal entfernte der jeweilige Halter sein Fahrzeug.