
Andrea Kalthoff ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bremerhaven.
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Bremerhaven
„Impftermin während der Arbeitszeit möglich“
25. Mai 2021 // 08:00
In der Regel können Arbeitnehmer eine Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit wahrnehmen.
Impftermine nicht frei wählbar
„Da in der Regel Impftermine noch nicht frei gewählt werden können, muss ich davon ausgehen, dass ich den Impftermin in der Arbeitszeit wahrnehmen kann“, sagt die Bremerhavener Fachanwältin für Arbeitsrecht, Andrea Kalthoff.
Vergütungsanspruch bleibt
„Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Ich muss auch nicht abends nacharbeiten.“
In welchem Fall das allerdings nicht gilt und ob der Arbeitgeber eine Impfung anordnen kann, lest ihr am Dienstag in der NORDSEE-ZEITUNG