Angehörige müssen auf dem Geestemünder Friedhof liebevoll gepflegte Gräber abräumen - weil sie angeblich gegen Auflagen verstoßen.

Angehörige müssen auf dem Geestemünder Friedhof liebevoll gepflegte Gräber abräumen - weil sie angeblich gegen Auflagen verstoßen.

Foto: Scheschonka

Bremerhaven

Kein Grabschmuck erlaubt: Friedhofsverwaltung greift durch

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Von Thorsten Brockmann
9. September 2024 // 09:00

Klaus Böhnert hat die Skulptur, die einmal statt eines Steins auf seinem Grab stehen und seinen Namen tragen sollte, selbst geschweißt: Ein Vogel, der seine Flügel ausbreitet. Die Friedhofsverwaltung hat den Vogel nun vom Grab geholt.

Jeder Grabschmuck unzulässig

„Ich bin erschüttert“, sagt Christamarie Böhnert (81). Neben ihr stehen drei weitere Witwen. Sie kennen sich nicht näher, aber sie alle treibt dieselbe Sorge um: Dass in dem Wäldchen mitten auf dem Geestemünder Friedhof außer Gedenksteinen jeder weitere Grabschmuck unzulässig sein soll.

Ausmaße, die nicht mehr hinzunehmen waren

Der Evangelisch-lutherische Friedhofsverband Geestemünde-Wulsdorf-Schiffdorf hat dem Umstand in seiner Friedhofsordnung schon vor Jahren einen eigenen Paragrafen gewidmet.

„Wir waren zu lange zu tolerant“, sagt Friedhofsverwalter Volker Lichtenberg. Die Gestaltung etlicher Gräber habe Ausmaße angenommen, die nicht mehr hinzunehmen seien. „Es wurde einfach zu viel.“

Die Trauernden hatten allerdings andere Auskünfte zu diesem Thema bekommen. Die ganze Geschichte lest ihr auf nordsee-zeitung.de. (wei)