Gibt es eine Zukunft für die OTB-Planungen? Es läuft die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

Gibt es eine Zukunft für die OTB-Planungen? Es läuft die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

Foto: Symbolfoto: Steffen/dpa

Bremerhaven

Klage gegen OTB: Richter regt gütliche Einigung an

Von Klaus Mündelein
24. Januar 2019 // 12:02

Kann die Klage gegen den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) vielleicht noch mit einer gütlichen Einigung verhindert werden? Richter Peter Sperlich machte zu Beginn des heutigen Verfahrens am Verwaltungsgericht zumindest den Versuch.

Nicht zu gütlicher Einigung bereit

Kann man die Naturschützer mit dem Spezialhafen versöhnen, in dem man ihn kleiner dimensioniert? Oder vielleicht an einem anderen Standort baut? Der Vertreter des Senats war aber nicht zu so einem Angebot bereit, weil es ein komplett neues Genehmigungsverfahren erfordern würde. Grundsätzlich sei man aber für Verhandlungen bereit.

Schnelleres Verfahren

Sperlich erinnerte den Senatsvertreter, dass aber auch am Ende des Gerichtsverfahrens ein ganz neues Genehmigungsverfahren stehen könnte. Eine Einigung mit dem Kläger könnte schneller verlaufen.

BUND lehnt Einigung ab

Für den Vertreter des klagenden Bund für Umwelt und Naturschutz kam eine Einigung nicht in Frage. Es habe im Vorfeld etliche Verhandlungen gegeben, die zu nichts geführt hätten.

Gutachter geraten ins Straucheln

Die Sachverständigen gerieten im Verfahren bei kritischen Nachfragen des Verwaltungsgerichts ins Straucheln. Die beiden Berater hatten Gutachten zum OTB im Auftrag des Bremer Senats und der Hafengesellschaft Bremenports erstellt. Die Experten konnten ihre sehr positiven Prognosen aus dem Jahr 2015 zum Teil nicht belegen.

Dem Richter fehlen Nachweise

Richter Sperlich wollte wissen, wie sie zu der Annahme gekommen seien, dass sich der Anteil der Bremerhavener Produzenten Senvion und Adwen am Bau von Windparks in der Nordsee innerhalb von kürzester Zeit verdoppeln sollte. Ihm fehlten entsprechende Nachweise. "Sie müssen sich doch gefragt haben, wie belastbar die Aussage ist", sagte Sperlich.

Keine konkrete Antwort

Offenbar seien als Grundlage nicht Verträge, sondern nur unverbindliche Absichtserklärungen genommen worden, sagt der Vorsitzende Richter. Unter anderem sei aber schon zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens 2015 bekannt gewesen, dass Adwen einen Auftrag für einen großen Windpark nicht bekommen habe. Von Seiten der Gutachter gab es dazu keine konkrete Antwort.

Das Verfahren am Donnerstag endete ohne Urteil. Wie es jetzt mit dem OTB-Prozess weitergeht, lest ihr am Freitag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Gibt es eine Zukunft für die OTB-Planungen? Es läuft die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

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