
Kontrollen gehören zu den Aufgaben von Polizisten. Aber wer kontrolliert die Beamten? Eine regelmäßige Überprüfung der Gesinnung, wie ursprünglich geplant, wird es in Bremerhaven und Bremen nicht geben. Es muss ein Verdacht vorliegen. Foto: dpa/archiv
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Land Bremen: Innensenator scheitert mit „Verfassungs-Tüv“
Der „Verfassungs-Tüv“ für Polizisten ist vom Tisch. Der Innensenator hat den Plan von einer regelmäßigen Überprüfung der Verfassungstreue fallengelassen.
Gewerkschaftlicher Erfolg
„Das ist ein gewerkschaftlicher Erfolg“, sagt Benjamin Kieck, GdP-Vorsitzender in Bremerhaven. In der Tat. Die Gewerkschafter hatten insgesamt gegen Mäurers Reform des Polizeigesetzes mobil gemacht. Einer der besonderen Ärgernisse war für sie die Zuverlässigkeitsprüfung, auch „Verfassungs-Tüv“ genannt, die Mäurer im neuen Polizeigesetz verankern wollte.
Alle sieben Jahre ein Test
Der Senator wollte jeden Polizeibeamten spätestens alle sieben Jahre überprüfen lassen. Sie sollten dabei nachweisen, dass sie charakterlich geeignet und auf dem Boden der Verfassung stehen. In der Neufassung, die in den kommenden Wochen den politischen Gremien vorgelegt wird, ist davon keine Rede mehr.
Was in der Neufassung des Polizeigesetzes zur Überprüfung von Beamten steht, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.