
Im Land Bremen wird es ab dem 2. April nur noch wenige Corona-Maßnahmen geben. Eine Maskenpflicht besteht dann unter anderen nur noch in Bussen, Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Foto: Pleul/dpa
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Land Bremen: Weiterhin Maskenpflicht in Bussen und Praxen
Maskenpflicht in Praxen und Bussen, Testpflicht in Schulen und Kliniken: Diese Infektionsschutz-Maßnahmen werden auch ab dem 2. April noch gelten.
Geringer Spielraum
Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat, blieben den Ländern nur noch wenige Maßnahmen übrig. Die aktuellen strengen Maßnahmen wurden noch bis zum 2. April verlängert. Dann müssen angepasste Regelungen zur Verfügung stehen. Die hat der Senat nun vorgelegt.
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