
Gegen das Urteil gegen den Ehemann von Ekaterina B. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Foto: picture alliance/dpa
Mordprozess Ekaterina: Revision gegen Urteil eingelegt
Gegen das Urteil im Mordprozess um Ekaterina B. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit.
Am Dienstag zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Das Landgericht Bremen hatte am Dienstag den 47-jährigen Mann aus Bremerhaven wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal nannte das Gericht Heimtücke. Die Staatsanwaltschaft hatte für ein zweites Mordmerkmal - niedrige Beweggründe - und auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Dies hätte eine mögliche vorzeitige Entlassung verhindert. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob es aufgehoben wird.
Fall geht vor Bundesgerichtshof
Der Mann war verurteilt worden, weil er seine Frau betäubt, erdrosselt, zerteilt, in Plastik gewickelt und die meisten ihrer Körperteile in einem Koffer verstaut hat. Den Koffer warf der Mann in einen Fluss. Die Frau hatte ihren Mann verlassen wollen. Etwa einen Monat nach ihrem Verschwinden wurden die Überreste der Frau in dem Koffer am Weserufer in Bremerhaven gefunden.