
Kunden beim Online-Banking müssen nicht mehr nur eine TAN beispielsweise für eine Überweisung erstellen, sondern auch beim Einloggen.
Foto: Warnecke/dpa
Neue Regelung beim Online-Banking
Viele Kunden der Volksbank Bremerhaven-Cuxland und der Weser-Elbe (Wespa) Sparkasse dürften sich in der kommenden Woche beim Online-Banking wundern. Denn sie müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu Benutzername und PIN auch noch eine TAN eingeben.
Verbraucher sollen geschützt werden
Hintergrund ist die sogenannte Payment Service Directive 2 (PSD2) der Europäischen Union. Sie soll vor allem den Schutz der Verbraucher stärken – durch eine „starke Authentifizierung“. Und dazu soll die sogenannte Transaktionsnummer (TAN) dienen, die anders als die PIN – also das persönliche Passwort – jedes Mal neu generiert wird: entweder per externem Gerät oder per SMS beziehungsweise App auf dem Smartphone. Feste TAN-Listen sind seit dem 14. September nicht mehr zugelassen.
Unterschiedliche Regelungen
Viele andere Banken haben das neue Verfahren bereits umgesetzt. Jetzt ziehen die Volksbank (Mittwoch, 11. Dezember 2019) und die Wespa (Donnerstag, 12. Dezember 2019) nach. Damit muss dann jeder Bankkunde regelmäßig beim Einloggen ins Online-Banking eine TAN eingeben. Allerdings haben die Banken unterschiedliche Regelungen, wie oft das geschehen muss.
Wie oft man bei welchem Finanzinstitut beim Einloggen eine TAN eingeben muss, lest Ihr am Sonntag, 8. Dezember 2019, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.

Kunden beim Online-Banking müssen nicht mehr nur eine TAN beispielsweise für eine Überweisung erstellen, sondern auch beim Einloggen.
Foto: Warnecke/dpa