
In seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Weservertiefung als rechtswidrig eingestuft.
Foto: Scheer
Paukenschlag: Gericht kippt die Weservertiefung
„Rechtswidrig“ – so lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Weservertiefung. Die Hoffnung, mit der Ausbaggerung der Weser den Containerterminal auch für die großen Pötte erreichbar zu halten, ist damit vorerst geplatzt. Eine Hoffnung bleibt: Mit einem ergänzenden Verfahren können die Mängel behoben werden.
Der BUND hatte gegen die Weservertiefung geklagt
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen die Vertiefung der Weser zwischen Bremerhaven und Bremen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht folgte den Argumenten der Naturschützer und erklärte jetzt den Planfeststellungbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest aus dem Jahr 2011 für rechtswidrig.
Drei Schritte der Weservertiefung
Mit der Weservertiefung sollte die Außenweser bis Bremerhaven um rund einen Meter vertieft werden. Bis Brake sollte sich der Tiefgang der Schiffe um bis zu 90 Zentimeter und bis Bremen um 40 Zentimeter erhöhen können.
Gericht fordert drei gesonderte Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als schweren Fehler an, dass für diese drei Ausbau-Schritte nicht auch drei eigenständige Verfahren eingeleitet wurden. Außerdem hätten die Behörden gegen etliche Umweltschutzvorschriften verstoßen. Trotz dieser Rechtswidrigkeit ist der Baubeschluss für die Vertiefung nicht komplett aufgehoben worden, weil sich derzeit die Behörden bemühen, die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren zu beheben.

In seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Weservertiefung als rechtswidrig eingestuft.
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