
Auch wenn die Fahrradstraße für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Roller und mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw und Lkw gemäß Ausschilderung freigegeben ist, müssen diese sich den Radfahrern unterordnen
Foto: Bockwoldt/dpa
Radfahrer haben Vorrang: Diese Regeln gelten auf einer Fahrradstraße
Fahrräder, E-Tretroller und die ebenfalls als Fahrräder geltenden normalen Pedelecs - für diese Fahrzeuge sind Fahrradstraßen in erster Linie gedacht.Vor gut einem halben Jahr ist die erste Fahrradstraße in der Gemeinde Loxstedt eröffnet worden.
Auf der Strecke von Nesse (Einmündung Gewürzmühle/Landesstraße135) über die Straße Im Tweyad entlang des Wirtschaftsweges Richtung Loxstedt, über die Hackenburgstraße und die Gorch-Fock-Straße bis zur Bahnhofstraße (Höhe Kfz-Werkstatt) gelten besondere Regeln.
Fahrzeuge dürfen nicht schneller als Tempo 30 fahren
Der Radverkehr hat eindeutig Vorfahrt. Für Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde, Fahrräder dürfen nebeneinander fahren und müssen auf Personenwagen keine Rücksicht nehmen. Falls nötig müssen Autos und Co. ihre Geschwindigkeit aber noch weiter reduzieren und den Radlern anpassen. Und der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen allerdings einen Gehweg zum Radeln nutzen.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich unterordnen
Auch wenn die Fahrradstraße für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Roller und mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw und Lkw gemäß Ausschilderung freigegeben ist, müssen diese sich den Radfahrern unterordnen und zusätzlich alle üblichen geltenden Verkehrsvorschriften beachten. Zudem hat die Fahrradstraße auch dort Vorrang, wo sonst rechts vor links gegolten hat.