Die Maritimen Tage rücken näher. Wie bei allen Großveranstaltungen wird auch hier über „Layla“ diskutiert.

Die Maritimen Tage rücken näher. Wie bei allen Großveranstaltungen wird auch hier über „Layla“ diskutiert.

Foto: Arnd Hartmann

Bremerhaven

Schlagersong „Layla“ - wird er bei den Maritimen Tagen erlaubt?

18. Juli 2022 // 19:37

Der Songtext des Schlager-Hits „Layla“, der aktuell die Charts anführt, gilt als frauenfeindlich.

Aussteller dürfen selbst entscheiden

Ralf Meyer, Chef der „Erlebnis Bremerhaven“, hat bereits mit der Diskussion um den Schlager-Skandalsong „Layla“ gerechnet – und sich seine Gedanken gemacht. Demnach will die Erlebnis als Veranstalter kein grundsätzliches Verbot an die Aussteller und Gastronomen aussprechen, den Song zu spielen. Auch habe es vom Ordnungsamt keine derartige Anweisung gegeben, das Abspielen zu untersagen.

Song wird wohl nicht erklingen

Meyer geht aber davon aus, dass der Song trotzdem nicht bei den Maritimen Tagen erklingen wird. Denn der Charakter der Veranstaltung sei maritim und familienfreundlich, das sei nicht mit Bierzelt-Festen oder anderen Partyveranstaltungen zu vergleichen. Bislang seien die Maritimen Tage oder die Sail auch keine Orte gewesen, an denen Mallorca-Partymusik rauf und runter gespielt wurde. „Der Charakter der Maritimen Tage ist ein anderer“, so Meyer.

Warum Meyer trotzdem findet, dass eine Debatte über Sexismus in der Popmusik wichtig ist, lest ihr auf NORD|ERLESEN.