
Nur noch Geimpfte und Genesene können auf Großveranstaltungen wie dem Bremerhavener Weihnachtsmarkt das Angebot umfassend nutzen.
Foto: Lothar Scheschonka
Senat verschärft Corona-Regeln im Land Bremen
Der Senat hat die Corona-Regeln verschärft. Auf Großveranstaltungen wie dem Bremerhavener Weihnachtsmarkt gilt die 2G-Regel.
Genehmigungspflichtig
Großveranstaltungen sind bereits ab einer Teilnehmerzahl von 1000 genehmigungspflichtig. Bislang lag die Zahl bei 5000. Die 2G-Regel ist Pflicht. Der Senat reagierte mit der Verschärfung auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Wahrscheinlich gelten die neuen Regeln ab Donnerstag, wenn die Bürgerschaft zugestimmt hat. Bremerhaven muss dann beim Weihnachtsmarkt von der bisher geltenden 3G-Regel abrücken.
Höchste Warnstufe
Die Bürger werden sich künftig auf mehr Beschränkungen einstellen müssen. Die vier Warnstufen mit den entsprechenden Einschränkungen werden wesentlich schneller erreicht. So wurden die Hospitalisierungswerte, die Klinikbelegung mit Corona-Patienten widerspiegeln, für jede Warnstufe halbiert. Die höchste Warnstufe 3 beginnt somit bereits mit einer Hospitalisierungsinzidenz von 6. Bislang lag sie bei 12.
Wann auch Geimpfte und Genesene sich zusätzlich impfen lassen müssen, lest Ihr in Kürze auf NORD|ERLESEN.
Senat verschärft Corona-Regeln im Land Bremen Der Senat hat die Corona-Regeln verschärft. Auf Großveranstaltungen wie dem Bremerhavener Weihnachtsmarkt gilt die 2G-Regel. Der Senat reagierte mit der Verschärfung auf die Beschlüsse der MPK. Wahrscheinlich gelten die neuen Regeln ab Donnerstag, wenn die Bürgerschaft zugestimmt hat.