
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten.
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Das fordert die Staatsanwaltschaft als Strafe für Ekaterinas Ehemann
Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall um die getötete Ekaterina B. aus Bremerhaven eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
Im Prozess um eine zerstückelte Frauenleiche fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten. Der 47-Jährige habe seine Ehefrau Ekaterina B. heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen im Februar 2022 erst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann getötet, sagte der Staatsanwalt am Dienstag (2.5.) vor dem Landgericht Bremen. Er beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Tat habe der Angeklagte seit Mitte Januar 2022 vorbereitet und geplant.
Verhalten auf „moralisch tiefster Stufe“
Der Staatsanwalt sagte, nach Beweislage komme allein der Angeklagte als Täter in Betracht. Er warf ihm ein Verhalten auf „moralisch tiefster Stufe“ vor. Die Tat habe er begangen, während die kleine Tochter im selben Haus in Bremerhaven schlief. Zudem habe er nach der Tat wahrheitswidrig behauptet, seine Frau habe ihm 13.000 Euro gestohlen. Im Prozess habe er das Opfer erniedrigt.
Plädoyers der Verteidigung folgen
Die drei Vertreter der Nebenklage schlossen sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Zwei von ihnen sahen zusätzlich das Mordmerkmal der Habgier. Durch die Tat habe der Angeklagte nach einer Trennung keine Unterhaltszahlungen an seine Frau leisten müssen, sagten sie. Die Plädoyers der Verteidigung sind für Anfang nächster Woche vorgesehen.
Prozesstage bis Anfang Juni angesetzt
Im Anschluss steht dem Angeklagten das sogenannte letzte Wort zu. Prozessbeobachter erwarten, dass die Ausführungen mehrere Tage dauern könnten. Das Gericht setzte bis Anfang Juni weitere Prozesstage an.