
Bremerhavener Einzelhändler wie das Kaufhaus Karstadt mussten schließen.
Foto: Lothar Scheschonka
Stadt macht klar: Straftat, wenn Geschäfte öffnen
Sollten Geschäfte in Bremerhaven trotz der seit heute geltenden Allgemeinverfügung öffnen, handelt es sich um eine Straftat.
Kein Kavaliersdelikt
Das stellte der Magistrat noch einmal klar. Verstöße gegen die heute (19. März 2020) in Kraft getretene Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten, die die Polizei zwingend verfolgen muss.“, wird Oberbürgermeister Melf Grantz zitiert.
Auch bei Menschenansammlungen
„Insofern gibt es für die Polizei bei Verstößen, die ihr bekannt werden, keinen Ermessensspielraum. Das gilt auch für den Fall, dass sich mehrere Menschen zusammen im öffentlichen Raum auf öffentlichen Plätzen und Straßen bewegen“, heißt es weiter in der Erklärung.