Zeitgenaue Messung der Parkdauer wird auch in Bremerhaven praktiziert.

Zeitgenaue Messung der Parkdauer wird auch in Bremerhaven praktiziert.

Foto: Frey

Bremerhaven

Grundloses Strafgeld beim Parken kassiert? So könnt ihr euch wehren

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Von Julian Frey
18. Januar 2024 // 16:17

Die Parkraumbewirtschaftung von einigen Parkplätzen in Bremerhaven ist inzwischen automatisiert. Dabei können auch Fehler passieren. Beschuldigte haben das Recht, sich zu wehren und die Strafe nicht zu akzeptieren. Ein ADAC-Rechtsexperte klärt auf.

Parkplätze werden zum Teil durch automatische Erfassungssysteme überwacht. Dabei werden die Kennzeichen der Autos erfasst und in das dafür zuständige Computersystem geladen. Das nutzen Firmen, die auf die Überwachung der Parkdauer spezialisiert sind.

Halter des Autos erhält Strafgeld

Eine solche Steuerung des Parkraumes nennt sich Parkraumbewirtschaftung. Das System erkennt, wenn die erlaubte Zeit auf dem Parkplatz von einem Fahrzeug überschritten oder die angegebene Parkgebühr nicht beglichen werden. Dann erhält der Halter des Autos ein Strafgeld.

ADAC-Rechtsexperte gibt Tipps

ADAC-Unternehmenssprecher Alexander Schnaars gibt Auskunft über die Rechte von Autofahrern bei solch einer Strafe: „Grundsätzlich kann Widerspruch eingelegt werden, wenn man nicht auf dem besagten Parkplatz geparkt hat. Genauso, wenn man einen Grund vorweisen kann, weswegen man als Beschuldigter nichts falsch gemacht haben soll.“ Jedoch müsse das schriftlich erfolgen und es müsse erwähnt werden, dass man keine außergerichtliche Zahlung leisten werde.

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