
Die BLG würde ihren Mitarbeitern weiterhin gerne Teilzeitarbeit ermöglichen. Die Gewerkschaft hat die BLG jetzt aufgefordert, im Interesse der Beschäftigten eine tarifkonforme Lösung mit Pause herbeizuführen, wie in einem Gerichtsurteil gefordert.
Foto: Scheer
Teilzeitmodell der BLG: Geht's jetzt vors Bundesarbeitsgericht?
Das Landesarbeitsgericht hat das Teilzeitmodell auf dem BLG-Autoterminal mit Sechs-Stunden-Schichten ohne Pause vergangene Woche gekippt. Jetzt will die BLG möglicherweise in die nächste Instanz gehen.
Präzedenzfall?
"Wir warten jetzt erst mal die schriftliche Urteilsbegründung ab, um festzustellen, ob wir in die nächste Instanz gehen", sagt BLG-Sprecher Andreas Hoetzel. Das wäre dann das Bundesarbeitsgericht in Erfurt – die Auseinandersetzung zwischen dem Hafenlogistiker und der Gewerkschaft Verdi würde dadurch zu einem Präzedenzfall.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Es geht um die Betriebsvereinbarung Nr. 86, auf die sich die Geschäftsführung des BLG-Automobilterminals Bremerhaven und der damalige Betriebsrat Ende 2017 geeinigt hatten. Mit der Betriebsvereinbarung wurde eine verkürzte 6-Stunden-Schicht im Autoumschlag eingerichtet, mit der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden sollte.
Betriebsrat von der Gewerkschaft
Doch die Verhandlungspartner hatten die Rechnung ohne die Gewerkschaft Verdi gemacht. Die stellte zwar auch den damaligen Betriebsrat, doch den hauptamtlichen Tarifexperten der Gewerkschaft kamen Bedenken. Vor allem die Tatsache, dass die 6-Stunden-Schicht ohne Pause abgeleistet werden soll, stieß auf ihr Missfallen. Konsequenz: Die Gewerkschaft demonstrierte – und zog sogar vor Gericht.

Die BLG würde ihren Mitarbeitern weiterhin gerne Teilzeitarbeit ermöglichen. Die Gewerkschaft hat die BLG jetzt aufgefordert, im Interesse der Beschäftigten eine tarifkonforme Lösung mit Pause herbeizuführen, wie in einem Gerichtsurteil gefordert.
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