
Die meisten Pflegeanbieter arbeiten korrekt, teilen die Verbraucherschützer mit. Doch es gebe schwarze Schafe.
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Viel Geld für Katzenwäsche: Verbraucherschützer warnen vor Abrechnungsbetrug
Die „große Morgentoilette“ wird abgerechnet, aber in Wirklichkeit wurde nur der „kleine Waschgang“ gemacht? Manche Pflegedienste täuschen Leistungen vor, die sie gar nicht erbracht haben. Auch Angehörige können sich dabei strafbar machen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Bremerhaven jetzt und hat einen entsprechenden Info-Flyer zur Pflege herausgebracht.
Falsche Abrechnungen sollen Pflegediensten Geld bringen
Beim Abrechnungsbetrug gehe es vor allem um illegale Methoden, die mehr Geld in die Kasse bringen sollen, so die Verbraucherschützer. Falsche Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen können sich demnach lohnen.
Nachweise vor der Unterschrift prüfen
„Pflegebedürftige, beziehungsweise die Angehörigen müssen deshalb genau kontrollieren, bevor sie einen Nachweis unterschreiben. Ist die Abrechnung falsch, machen auch sie sich mit ihrer Unterschrift strafbar“, erläutert Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.
Unstimmigkeiten bei der Pflege sollten aufgeschrieben werden
Angehörige können aber einiges dafür tun, damit es nicht zu solchen Betrugsfällen kommt. „So können sie zum Beispiel unangemeldete Besuche machen, während das Pflegepersonal vor Ort ist“, sagt Oelmann. Unstimmigkeiten sollten schriftlich festgehalten werden. Den kostenlosen Flyer „Abrechnungsbetrug in der Pflege“ gibt es bei der Verbraucherzentrale Bremerhaven, Barkhausenstraße 16 oder im Internet.

Die meisten Pflegeanbieter arbeiten korrekt, teilen die Verbraucherschützer mit. Doch es gebe schwarze Schafe.
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