
Die Arbeiten mit schwerem Gerät im Wulsdorfer Wasserwerkswald sind auch während der Brut- und Setzzeit rechtens.
Foto: Alfred Hofer
Wulsdorfer Wald wird aufgeräumt
Darf während der Brut- und Setzzeit im Wasserwerkswald mit schwerem Gerät gearbeitet werden? Ja, denn Forstarbeiten sind auch während dieser Zeit zulässig.
Arbeiten rechtens?
Beobachtende Anlieger fragen sich, was im Wasserwerkswald zwischen Midgardweg und Vieländer Weg gerade geschieht, ob gerodet werde und ob das rechtens sei.
Forstarbeiten während Brut- und Setzzeit zulässig
Eigentümerin der Wasserwerkswälder ist die swb-Tochter Wesernetz. Auf Nachfrage der Redaktion erklärt deren Sprecher Alexander Jewtuchenko: „Wir sammeln Holz ein, das durch vergangene Forstarbeiten im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen angefallen ist. Grundsätzlich gilt: Forstarbeiten innerhalb eines Waldes sind auch während der Brut- und Setzzeit zulässig, laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.“
Artenschutz werde berücksichtigt
Die Försterin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen berücksichtige bei allen Maßnahmen „selbstverständlich den Artenschutz“.
Wulsdorfer Wald wird aufgeräumt Darf während der Brut- und Setzzeit im Wasserwerkswald mit schwerem Gerät gearbeitet werden? Ja, denn Forstarbeiten sind auch während dieser Zeit zulässig.