
Werden die Angestellten von Paketdienstleistern gerecht entlohnt und stimmt alles beim Bezug von Sozialleistungen? Dem ist der Zoll in dieser Woche nachgegangen.
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Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier
Schwarzarbeit, illegale Beschäftigungsverhältnisse, unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen? Mögliche Verstöße aufzudecken, war das Ziel einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls bei Paketdienstleistern.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ist am vergangenen Montag im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vorgegangen. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.
Insgesamt 221 Personen zu ihrer Arbeit befragt
Beim Hauptzollamt Bremen waren mehr als 50 Beschäftigte der FKS in Bremen und in Bremerhaven unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde. Ebenfalls überprüft wurde die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 221 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in drei Unternehmen die Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich laut Pressemitteilung des Zolls bislang in fünf Fällen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestlohnbestimmungen sowie zwei Sachverhalte, in denen es zur Beitragsvorenthaltung an die Sozialversicherung gekommen ist. In acht Fällen wurde Leistungsmissbrauch aufgedeckt. Das bedeutet, dass die Personen Arbeit aufnahmen bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen. In 33 weiteren Fällen schließen sich weitere Prüfungen an.
„Verstöße schwächen soziale Sicherung aller Bürger“
„Ohne eine gerechte Entlohnung gibt es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Durch Beitragsvorenthaltung wird die soziale Sicherung aller Bürgerinnen und Bürger geschwächt“, erläutert Astrid Böttcher, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen, und führt fort: „Deshalb verfolgen wir weiter konsequent unsere Prüfungs- und Ermittlungsansätze in besonders von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen. Denn die Fokussierung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten auf diese Branchen stellt die Umsetzung und konsequente Einhaltung der beschlossenen Mindestlohnzahlung sicher.“ (pm/skw)