
Bis zuletzt bestritt der Mann, in dem Konzentrationslager tätig gewesen zu sein.
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Haftstrafe für 101-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann
Der 101-jährige Mann bestritt bis zuletzt, in dem Lager tätig gewesen zu sein. Das Urteil fällt eindeutig aus.
Haftstrafe für ehemaligen KZ Wachmann
Neun Monate lang verhandelte das Landgericht Neuruppin gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers (KZ) Sachsenhausen. Der 101-jährige Mann ist am Dienstag in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Dokumente dienen als Grundlage
Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann, entgegen seiner gegenteiligen Beteuerungen, rund drei Jahre lang als Wachmann tätig war, sagt der vorsitzende Richter Udo Lechtermann. „Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.“ Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes.
Verteidigung hat Freispruch gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Nur eingeschränkt verhandlungsfähig
Der Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen. (dpa/wei)