
Schon als 26-Jährige hatte die Klägerin eine ästhetische Brustvergrößerung vornehmen lassen. Das Foto ist ein Symbolbild.
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Celle: Kein Geld für Brustvergrößerung aus psychischen Gründen
Die gesetzliche Krankenversicherung muss nicht die Kosten für Brustvergrößerungen aus psychischen Gründen übernehmen.
52-jährige Frau klagt
Das geht aus einem am Montag (29.8.22) veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (AZ: L 16 KR 344/21). Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim, die nach einer Brustkrebs-Operation bei ihrer Krankenkasse aus psychischen Gründen eine Brustvergrößerung beantragt hatte.
Alte Implantate wegen Krebs entfernt
Schon als 26-Jährige habe die Frau auf Kosten ihrer Krankenkasse eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen lassen, die später aufgrund einer Brustkrebserkrankung entfernt werden mussten, hieß es. Zwei Jahre nach der Operation habe sie eine erneute Brustvergrößerung beantragt mit der Begründung psychischer Belastungen.
Kasse: Brüste passen zum Körper
Es könne von ihr nicht verlangt werden, sich mit einer Situation zufriedenzugeben, die nicht der Ästhetik des weiblichen Körpers entspreche. Die Krankenkasse argumentierte, es liege auch keine äußerliche Entstellung vor, die Brüste passten noch zum Körperbild. Das Landessozialgericht begründete seinen Beschluss damit, dass bei der Klägerin weder eine krankheitswertige Beeinträchtigung einer Körperfunktion vorliege, noch eine entstellende anatomische Abweichung. (dpa)