Ein Stift liegt auf einem Antrag auf Gewährung der «Novemberhilfe» als außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung in der Corona-Krise.

Wer sich nicht bezüglich der Corona-Soforthilfen meldet, muss alles zurückzahlen.

Foto: Robert Michael

Der Norden

Corona-Hilfen: Wer sich nicht meldet, muss alles zurückzahlen

23. Mai 2025 // 17:00

In Bremerhaven endet bald die Frist zur Rückmeldung der Corona-Soforthilfe. Wer sich nicht meldet, muss alles erstatten – mit Folgen.

Rückforderungen nach Soforthilfe: Letzte Frist läuft

Zu Beginn der Corona-Krise griff der Staat schnell und unbürokratisch ein. In Bremen wurden 80 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt – 70 Millionen davon stammten vom Bund. Nun zeigt sich: Viele Unternehmen erhielten mehr Geld, als sie tatsächlich benötigten.

Rückmeldequote in Bremerhaven über dem Landesschnitt

In Bremerhaven wurden 2072 Betriebe von der Wirtschaftsförderung BIS angeschrieben. Sie sollten auf einem Online-Portal angeben, wie hoch ihre tatsächlichen Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 waren. 82 Prozent haben sich bislang gemeldet – deutlich mehr als im Landesdurchschnitt mit 65 Prozent. Doch 375 Unternehmen bleiben weiterhin untätig.

Wer schweigt, zahlt alles zurück

BIS-Geschäftsführer Nils Schnorrenberger kündigt an: Die letzten Mahnschreiben mit Frist zum 30. Juni sind in Vorbereitung. Wer dann immer noch nicht reagiert, erhält einen Widerrufsbescheid – samt Aufforderung zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Hilfsgelder. Ratenzahlungen sind möglich, aber nur nach individueller Vereinbarung mit der Bewilligungsstelle.

Rückforderung kann 30 Jahre lang vollstreckt werden

Stichproben hatten ergeben, dass in rund 70 Prozent der Fälle zu viel gezahlt wurde. Landesweit haben bisher 900 Betriebe freiwillig den vollen Betrag zurückgezahlt, weitere 1700 leisteten Teilrückzahlungen. Die bisherige Rückzahlungssumme liegt bei rund 11 Millionen Euro – und weitere Verfahren stehen bevor.

Auch Landesprogramme im Fokus

Nicht nur die Bundeshilfen werden überprüft. Der Landesrechnungshof hat dem Senat geraten, auch bei den gesonderten Landesprogrammen Rückmeldeverfahren einzuleiten. Damit könnte sich der Kreis der Rückforderungen nochmals deutlich erweitern. (mca)