
Im Missbrauchsfall Lügde hat das Landgericht Detmold am Mittwoch ein erstes Urteil gesprochen.
Foto: Bernd Thissen/dpa-POOL/dpa
Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Stader zu Bewährungsstrafe verurteilt
Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold einen 49-Jährigen aus Stade am Mittwoch zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann aus Niedersachsen sich einer Therapie unterziehen.
Teilnahme per Webcam
Der Stader soll von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen vom Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen teilgenommen haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen.
Nie auf dem Campingplatz
Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Das Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt. (dpa)

Im Missbrauchsfall Lügde hat das Landgericht Detmold am Mittwoch ein erstes Urteil gesprochen.
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