
Nach einem Gerichtsentscheid dürfen Klettergärten in Niedersachsen wieder öffnen.
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Gericht: Kletterparks in Niedersachsen dürfen öffnen
Klettergärten in Niedersachsen dürfen nach einer Gerichtsentscheidung wieder öffnen.
Klettergärten in Niedersachsen dürfen öffnen
Klettergärten in Niedersachsen dürfen nach einer Gerichtsentscheidung wieder öffnen. Per Eilbeschluss ist die Corona-Verordnung des Landes in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag mitteilte (Az.: 13 MN 241/21).
Senat: Schließung keine notwendige Schutzmaßnahme
Der Senat sei der Argumentation der Betreiberin eines Kletterwalds im Landkreis Lüneburg gefolgt, nach der eine Schließung keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr darstelle.
Ähnliche Entscheidungen in der Vergangenheit
Die im Freien nur geringe Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus könne durch weitere Schutzmaßnahmen auf ein zu vernachlässigendes Maß reduziert werden, hieß es zur Begründung. Ähnliche Entscheidungen hatte es zuvor schon für Zoos, Tierparks und Minigolfanlagen gegeben. (dpa)
Kletterparks in Niedersachsen dürfen öffnen Klettergärten in Niedersachsen dürfen nach einer Gerichtsentscheidung wieder öffnen. Der Senat sei der Argumentation der Betreiberin eines Kletterwalds im Landkreis Lüneburg gefolgt, nach der eine Schließung keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr darstelle.