Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösung statt Corona-Impfstoff hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen eine frühere Angestellte des Impfzentrums in Schortens erhoben.

Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösung statt Corona-Impfstoff hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen eine frühere Angestellte des Impfzentrums in Schortens erhoben.

Foto: Mohssen Assanimoghaddam / dpa

Der Norden

Kochsalz statt Corona-Impfstoff: Anklage gegen Krankenschwester

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Von nord24
8. März 2022 // 14:23

Tausende potenziell Betroffene mussten zu Nachholimpfungen. Eine Krankenschwester soll in Friesland Spritzen mit Kochsalz statt mit Corona-Impfstoff aufgezogen haben.

Keine Wirkung aufgrund der Kochsalzlösung

Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösung statt Corona-Impfstoff hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen eine frühere Angestellte des Impfzentrums in Schortens (Landkreis Friesland) erhoben. Der Frau wird Körperverletzung in 15 Fällen vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Laut Anklage soll die damalige Krankenschwester im April vergangenen Jahres 15 Spritzen entweder ausschließlich mit Kochsalzlösung aufgezogen oder den Impfstoff so stark mit Kochsalzlösung verdünnt haben, dass dieser nicht mehr wirkte.

Versehentliche Verabreichung durch Beschäftigte

Den Ermittlungen zufolge wurden die Spritzen danach von anderen Beschäftigten verwendet, die nichts von dem Handeln der Beschuldigten wussten. 15 Menschen sollen Spritzen ohne wirksamen Impfstoff bekommen haben. Hintergrund für die mutmaßlichen Taten der Frau war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass sie den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisch gegenüberstand.

Eingeleitetes Strafverfahren

Der Vorwurf der Körperverletzung ergibt sich demnach aus dem Umstand, dass die 15 Betroffenen dem Einstich mit einer Injektionsnadel für eine Corona-Schutzimpfung zugestimmt hatten. Eine Einwilligung für eine Impfung mit einem nicht wirksamen Stoff gab es aber nicht. Da die Beschuldigte die Spritzen nicht selbst injizierte, wird ihr Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen. Über den Fortgang des Strafverfahrens entscheidet das Landgericht Oldenburg.