
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 11. und 12. April über Klagen gegen die geplante Querung der Elbe bei Glückstadt. Foto: Carsten Rehder/dpa
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Mehr Notausgänge für den Elbtunnel
Im Prozess um die Elbquerung der A20 nordwestlich von Hamburg haben die Planer Änderungen bei den Einrichtungen für die Tunnelsicherheit angekündigt. Es solle mehr Notausgänge als bisher geplant geben, die für Rettungskräfte nutzbar und befahrbar sind, erklärten Vertreter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein am Montag in Leipzig. Vor dem dortigen Bundesverwaltungsgericht wurden die sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung verhandelt. Der Prozess sollte bis Dienstag dauern. Wann ein Urteil fällt, war offen.
Naturschutzverbände klagen
Geklagt haben die Naturschutzverbände NABU und BUND, der Landesnaturschutzverband, die Gemeinde Kollmar, der Kreis Steinburg, der Fährbetrieb Glückstadt sowie Privatleute. Sie halten den 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb sieht zudem seine Existenz gefährdet. Die A20 ist derzeit nur bis Bad Segeberg fertig. Die Elbquerung wird sowohl von schleswig-holsteinischer als auch von niedersächsischer Seite geplant. Auch gegen die niedersächsischen Planungen ist geklagt worden.
Fünf Quersteige
Die Frage des Brandschutzes in dem Doppelröhren-Tunnel wurde am Montag ausgiebig besprochen. Das Landesamt kündigte an, dass fünf sogenannte Quersteige, über die man von einer Tunnelröhre in die andere gelangt, für Rettungskräfte befahrbar werden sollen. Bislang waren nur zwei der Notausgänge so geplant worden. Auch über die Tauglichkeit der Lüftungsanlage wurde vor Gericht gestritten.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 11. und 12. April über Klagen gegen die geplante Querung der Elbe bei Glückstadt. Foto: Carsten Rehder/dpa
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