
Kurz vor der Sperrstunde stehen neben einem Kreideschild mit der Aufschrift: „Sperrstunde 23:00 Uhr" drei leere Gläser Bier auf einem Tisch.
Foto: Guido Kirchner/dpa
Niedersachsen: Gericht kippt Sperrstunde
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt und damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt.
Verknüpfung der Verbote
Der 13. Senat stellte deutlich heraus, dass angesichts der derzeit stark steigenden Infiziertenzahlen in weiten Teilen des Bundesgebiets und Niedersachsens die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln durch infektionsschützende Maßnahmen zwar erfüllt seien. Er fand die Verknüpfung der Verbote allein an den Inzidenzwert aber nicht ausreichend. Es sei nicht sichergestellt, dass das Infektionsgeschehen damit vollständig widergespiegelt sei. Das hatte der 13. Senat auch beim Beherbergungsverbot bemängelt.
Ungleichbehandlung
Die Untersagung des gegenüber der Sperrzeit zeitlich unbegrenzten Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots bewirke schließlich eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht gastronomischen Betrieben, denen der Verkauf alkoholischer Getränke nicht untersagt worden sei.
Niedersachsen: Gericht kippt Sperrstunde Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt und damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt.