
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder nicht von einer Covid-Infektion genesen sind, dürfen nicht von einem Friseurbesuch ausgeschlossen werden.
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Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Plus-Regel für Friseure
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag die 2G+-Regel für körpernahe Dienstleistungen gekippt.
Mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hebt den Ausschluss von Ungeimpften bei körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren, Kosmetikern oder Fußpflegern, mit sofortiger Wirkung auf. Laut des Gerichts sei der Ausschluss unangemessen und unzulässig. Nun will die niedersächsische Landesregierung kurzfristig prüfen, ob der Beschluss mögliche rechtliche Auswirkungen auf die vorgesehenen Änderungen in der Corona-Verordnung hat.
Corona-Verordnung gilt erst ab Sonntag
Wie das niedersächsische Gesundheitsministerium am frühen Freitagnachmittag mitteilte, tritt die geänderte Corona-Verordnung nicht wie ursprünglich geplant am Sonnabend, 11. Dezember, sondern erst am Sonntag, 12. Dezember, in Kraft. Demnach gilt auch die 2G-Rgel im Eimzelhandel erst ab Sonnabend. (dpa)