
In Bremen und Niedersachsen dürfen Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen bald wieder arbeiten.
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Prostitution ab 15. September wieder erlaubt
Seit dem Corona-Lockdown im März sind die Prostituierten im Norden mit Berufsverbot belegt. Andere körpernahe Dienstleistungen sind längst wieder zugelassen. Nun soll auch das Rotlicht wieder angehen.
Restart unter strengen Auflagen
In den Nordländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ist Prostitution vom 15. September an unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Dies teilte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag mit. Das Vorgehen sei mit den anderen drei Bundesländern abgesprochen, sagte die Hamburger Senatorin.
Kontaktlisten und Termine
Um mögliche Infektionen nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. „Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen“, sagte Leonhard. Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden.
Prostitution ab 15. September wieder erlaubt Seit dem Corona-Lockdown im März sind die Prostituierten im Norden mit Berufsverbot belegt. Andere körpernahe Dienstleistungen sind längst wieder zugelassen. Nun soll auch das Rotlicht wieder angehen.