
Kann an der Supermarktkasse für manche zum existenziellen Problem werden: steigende Lebensmittelpreise.
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Sozialhilfeempfänger können keinen Inflationsausgleich einklagen
Trotz Teuerung: Wer Sozialhilfe empfängt, kann nicht darauf hoffen, vom Gericht eine Erhöhung zugesprochen zu bekommen.
Landessozialgericht entscheidet
Gerichte können Sozialhilfeempfängern nicht einfach einen Inflationsausgleich zusprechen. Über eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 8 SO 56/22 B ER) informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Mann stellt Eilantrag auf Erhöhung
Der Fall: Ein Mann bezog neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen. Mit Verweis auf die zuletzt stark gestiegene Teuerungsrate stellte der Mann einen Eilantrag auf Erhöhung der Regelleistung.
Gericht: Aufgabe des Gesetzgebers
Der Antrag scheiterte. Wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz könne ein über den gesetzlichen Betrag hinausgehender Regelsatz nicht zugesprochen werden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, erklärten die Richter. Allein der parlamentarische Gesetzgeber könne die grundrechtlichen Leistungsansprüche festlegen. (dpa)