
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) im Stadtteil Kreyenbrück in der Ex-Krankenpfleger Niels Högel seine Strafe verbüßt.
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Urteil gegen Patientenmörder Högel rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Nils Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt.
Lebenslange Haftstrafe
Högel war im Juni 2019 zur lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidung rechtskräftig.
Kein Rechtsfehler
Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben
Mindestens 85 Menschen getötet
Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten