
Opfer von Gewalt erhalten oftmals das ihnen vom Staat zustehende Entschädigungsgeld gar nicht.
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Weißer Ring: Gewaltopfer bekommen zu selten Entschädigung
Opfer einer Gewalttat in Niedersachsen und Bremen bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings selten die zustehende finanzielle Entschädigung vom Staat.
„Erledigt aus sonstigen Gründen“
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie habe 2021 fast die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern (45,3 Prozent) als "erledigt aus sonstigen Gründen" abgestempelt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer mit. Damit gibt es keine Unterstützung.
Zu lange Verfahren
Gründe dafür können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat. Der Landesvorsitzende Steffen Hörning nennt noch einen anderen Grund: zu lange und kraftraubende Verfahren.
Jeder vierte Antrag abgelehnt
Mehr als jeder vierte Antrag (27,1 Prozent) ist dem Weißen Ring zufolge abgelehnt worden. Nur geringfügig mehr Anträge (27,6 Prozent) seien anerkannt worden. "Ganz offensichtlich wird hier zu wenigen Opfern geholfen", sagte Hörning. "Das kann nicht im Sinne dieses Gesetzes und staatlicher Fürsorgepflicht sein."
Staat soll Kosten übernehmen
Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.