Bei dem Zusammenstoß in Stuhr ist eine 59-jährige Autofahrerin gestorben.

Bei dem Zusammenstoß in Stuhr ist eine 59-jährige Autofahrerin gestorben.

Foto: Symbolfoto: Seeger/dpa

Der Norden

Zusammenstoß bei Tempo 110: Todes-Raser von Stuhr muss nicht in Haft

Von nord24
6. Februar 2017 // 18:57

Das Landgericht Verden hat einen 30-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er seinen Führerschein vorübergehend abgeben. 

Autofahrerin stirbt

Der Mann hatte im Juni auf einer Landstraße in Stuhr bei Bremen einen Verkehrsunfall verschuldet, bei dem er mit rund 110 Stundenkilometern auf ein entgegenkommendes Auto gefahren war. Bei dem Unfall starb eine 59 Jahre alte Autofahrerin. Der 30-Jährige wurde bei der Kollision schwer verletzt.

Lange Haftstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags gefordert. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte in Suizidabsicht bewusst in den Gegenverkehr gefahren war und damit die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen hatte. Das Gericht konnte das aber nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen.

Verminderte Schuldfähigkeit fraglich

Die Staatsanwaltschaft war zu Prozessbeginn davon ausgegangen, dass der Mann psychisch krank und zur Tatzeit nicht voll steuerungsfähig war. Ein Gutachten konnte den Zustand verminderter Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt allerdings nicht sicher feststellen.

Führerschein vorerst weg

Daher verurteilte ihn das Gericht zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Seinen Führerschein muss er für zwei Jahre abgeben, wie das Gericht am Montag mitteilte.

 

Bei dem Zusammenstoß in Stuhr ist eine 59-jährige Autofahrerin gestorben.

Bei dem Zusammenstoß in Stuhr ist eine 59-jährige Autofahrerin gestorben.

Foto: Symbolfoto: Seeger/dpa