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Mit der Neuen Grundsicherung will die Politik mehr Disziplin durchsetzen.

Foto: Franz-Peter Tschauner

Finanzen

Grundsicherung 2026: Droht Millionen der vollständige Leistungsentzug?

14. Juli 2025 // 18:00

Die Neue Grundsicherung ab 2026 soll Leistungen kürzen – bis zum Nullsatz. Juristen und Sozialverbände warnen vor einem Bruch mit dem Grundgesetz.

Neue Grundsicherung sorgt für Zündstoff

In Deutschland sorgt ein Sozialprojekt für hitzige Debatten: Die Einführung der Neuen Grundsicherung soll am 1. Januar 2026 das Bürgergeld ablösen, berichtet Finanz.de. Besonders umstritten sind dabei geplante Sanktionen, die im Extremfall zum kompletten Wegfall der staatlichen Hilfe führen könnten – eine Maßnahme, die Sozialrechtler und Wohlfahrtsverbände alarmiert.

Sanktionen bis auf Null – verfassungskonform?

Laut Regierungsplänen unter CDU und SPD sollen erwerbslose Menschen bei mehrfacher Arbeitsverweigerung künftig strenger bestraft werden. Wer gegen Mitwirkungspflichten verstößt, riskiert den kompletten Verlust des Regelbedarfs – also kein Geld mehr für Essen, Kleidung oder Teilhabe. Nur Wohnkosten sollen weiterhin übernommen werden. Kritiker wie Prof. Franz Walter von der Universität Bielefeld warnen: „Eine Streichung des Existenzminimums verletzt die Menschenwürde und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Erinnerungen an Hartz IV

Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband fürchten eine Rückkehr zu alten Mustern: Druck statt Hilfe. Besonders psychisch belastete Menschen seien gefährdet. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialrichter äußert Zweifel an der rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit solcher Totalmaßnahmen. Ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gilt als wahrscheinlich.

Jobcenter und Gewerkschaften skeptisch

Die Gewerkschaft ver.di berichtet von „Vollzugsproblemen“ in den Jobcentern. Sanktionen müssten oft ausgesetzt werden, weil Nachweise fehlen oder Härtefälle vorliegen. Mitarbeitende befürchten, dass die neue Regelung nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich schwer tragbar ist. Selbst mit Ausnahmeregeln für Kinder und Partner bliebe das Vorhaben hoch umstritten.

Ein europäischer Sonderweg

Während Länder wie Frankreich, die Niederlande oder Schweden zwar ebenfalls sanktionieren, bleibt dort das Existenzminimum unangetastet. Deutschland könnte mit der geplanten Regelung einen Sonderweg einschlagen – mit ungewissem Ausgang. Ob die Balance zwischen Fördern und Fordern gelingt, bleibt fraglich. Die entscheidende Klärung dürfte erneut in Karlsruhe erfolgen. (piw)