Mehrere Geldmünzen liegen auf einem Brief vom Beitragsservice. Mit einem einfachen Antrag kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien.

Mit einem einfachen Antrag lassen sich jährlich über 220 Euro beim Rundfunkbeitrag sparen.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/Symbolbild

Finanzen

220 Euro pro Jahr sparen: Mit diesem Antrag befreit ihr euch vom Rundfunkbeitrag

4. Juli 2025 // 14:00

Über 220 Euro jährlich sparen? Für viele Rentner ist das möglich: Sie können sich mit einem einfachen Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien.

Befreiung von Rundfunkgebühr spart über 220 Euro im Jahr

In Deutschland zahlen Rentnerinnen und Rentner oft weiterhin den vollen Rundfunkbeitrag. Dabei gibt es klare Regelungen, die eine Befreiung ermöglichen. Wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bürgergeld erhält, kann sich vom monatlichen Beitrag von 18,36 Euro vollständig befreien lassen. Notwendig ist lediglich ein Antrag beim Beitragsservice.

Formular ausfüllen – und dauerhaft sparen

Laut Statistischem Bundesamt beziehen rund 740.000 Rentner Grundsicherung. Doch viele nutzen ihr Recht auf Befreiung nicht. Entscheidend ist der Nachweis: Ein gültiger Bescheid vom Sozialamt oder Jobcenter genügt, um den Antrag zu stellen. Ohne Antrag bleibt die Beitragspflicht bestehen – auch wenn Anspruch bestünde.

Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis gibt es eine Ermäßigung auf 6,12 Euro monatlich. Das betrifft etwa Taubblinde, schwer seh- oder hörgeschädigte Menschen oder Personen mit hohem Grad der Behinderung, die nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Auch hier ist ein Antrag erforderlich.

Härtefallregelung für medizinische Ausnahmefälle

In besonders schweren Fällen – etwa bei Menschen im Wachkoma oder fortgeschrittener Demenz – kann eine individuelle Befreiung beantragt werden. Der Nachweis erfolgt über ein medizinisches Gutachten. Die Entscheidung liegt beim Beitragsservice und erfolgt nach Einzelfallprüfung.

Jetzt Anspruch prüfen

Ob vollständige Befreiung oder Ermäßigung: Wer betroffen ist, sollte die eigenen Ansprüche prüfen. Die nötigen Formulare gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de oder per Post. Ein kleiner Aufwand – mit großer finanzieller Wirkung. Das berichtet das Portal finanz.de.