 
            Wer in der Rente noch arbeitet, der kann über den Altersentlastungsbeitrag reichlich Geld sparen.
Foto: Lino Mirgeler
Altersentlastungsbetrag 2025: So sichern sich Rentner bis zu 627 Euro steuerfrei
Der Altersentlastungsbetrag senkt für viele ältere Menschen die Steuerlast. Wer 2025 über 64 ist, kann sich bis zu 627 Euro steuerfrei sichern.
Was der Altersentlastungsbetrag bedeutet
Der finanzielle Druck auf Renter in Deutschland wächst immer mehr. Deswegen gibt es zahlreiche Wege, ältere Menschen steuerlich zu entlasten. So wie den Der Altersentlastungsbetrag, der greift, wenn Rentner neben der Rente noch Einkommen erzielen. Er gilt für Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Zinsen oder selbstständige Tätigkeiten. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei 627 Euro. Das bedeutet: Ein Teil der zusätzlichen Einkünfte bleibt steuerfrei – ein echter Vorteil für alle, die im Ruhestand weiter aktiv sind.
Wer Anspruch auf den Steuervorteil hat
Den Altersentlastungsbetrag erhält, wer vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt: Alle, die am 31. Dezember 2024 mindestens 64 waren, profitieren ab 2025. Für gesetzliche Renten und Pensionen gilt der Freibetrag nicht – sie werden über andere Steuerregeln wie den Renten- oder Versorgungsfreibetrag begünstigt.
Wie sich die Höhe berechnet
Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr ab, wie ruhr24.de berichtet. Wer 2025 erstmals Anspruch hat, erhält 13,2 Prozent der begünstigten Einkünfte – maximal 627 Euro im Jahr. In einem Beispiel eienr 68-Jährigen mit 30.000 Euro Arbeitseinkommen sind rechnerisch 3.960 Euro steuerfrei. Da aber der Höchstbetrag bei 627 Euro liegt, bleibt nur dieser Betrag steuerfrei. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart sie etwa 188 Euro Einkommensteuer.
Wie sich Rentner den Freibetrag sichern
Das Finanzamt berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag automatisch in der Steuererklärung. Wer Kapitalerträge hat, sollte eine sogenannte „Günstigerprüfung“ in der Anlage KAP beantragen. Dann wird geprüft, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Für Ehepaare gilt: Jeder Partner hat seinen eigenen Freibetrag – eine Übertragung ist nicht möglich. Eine Steuererklärung lohnt sich also besonders für Rentner mit Nebenverdienst. (fk)
 
            