Ein Bafög-Antrag

Studierende und Schüler bekommen mehr BAföG. Doch nicht alle profitieren gleichermaßen.

Foto: Warnecke

Finanzen

Fast 1000 Euro! Das ändert sich beim BAföG 2025 für Studenten und Schüler

18. Oktober 2025 // 11:00

Gute Nachrichten für BAföG-Empfänger: Der Höchstsatz ist erhöht worden. Doch wer bekommt wirklich den vollen Betrag?

BAföG steigt ab Wintersemester 2024/25

Studierende und Schüler können sich über etwas mehr Geld freuen: Zum Wintersemester 2024/25 ist der BAföG-Höchstsatz angehoben worden. Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und selbst krankenversichert sind, erhalten nun bis zu 992 Euro monatlich. Wer noch zu Hause wohnt, bekommt maximal 664 Euro. Damit liegt der Satz spürbar über dem Niveau von 2022/23, als die Obergrenze bei 934 Euro beziehungsweise 633 Euro lag.

Unterschiedliche Beträge für Studierende und Schüler

Wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von der Ausbildungsart und der Wohnsituation ab. Schüler an Fach- oder Berufsfachschulen erhalten seit August 2024 je nach Schulart zwischen 803 und 957 Euro, wenn sie nicht mehr im Elternhaus leben. Bei Elternwohnen sind es nur 413 bis 635 Euro. Der sogenannte Höchstsatz setzt sich dabei aus dem Grundbedarf, einer Wohnpauschale und gegebenenfalls Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Zuschläge für Krankenversicherung, Pflege und Kinder

Den Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es nur, wenn die Studierenden selbst versichert sind – meist ab 25 Jahren. Wer noch familienversichert ist, erhält diesen Teil nicht. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren beantragt werden. Bei einem Auslandssemester kommen weitere Zuschüsse für Studiengebühren, Fahrtkosten und Auslandsversicherung hinzu.

Nicht jeder bekommt den Höchstsatz

In der Praxis erhalten viele Studierende und Schüler weniger als den BAföG-Höchstsatz. Denn das Einkommen der Eltern, eines Ehepartners oder eigenes Vermögen werden angerechnet. Nur wer kaum eigenes Einkommen hat und aus einem Haushalt mit geringem Einkommen stammt, profitiert vom vollen Betrag. Der tatsächliche Förderbetrag ergibt sich aus dem individuellen Bedarf abzüglich der angerechneten Beträge.

Beispielrechnung für Studierende 2025

Für Studierende ergibt sich der Bedarf wie folgt: Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro, die Wohnpauschale bei 380 Euro. Dazu kommen Zuschläge von 102 Euro für Kranken- und 35 Euro für Pflegeversicherung – zusammen 992 Euro im Monat. Wer bei den Eltern wohnt, erhält nur 59 Euro Wohnpauschale und damit 664 Euro. Die Beträge gelten bundesweit einheitlich und bilden die Grundlage für die Berechnung des individuellen Anspruchs.

Zuschläge bei Auslands-BAföG und elternunabhängiger Förderung

Wer im Ausland studiert, kann über das sogenannte Auslands-BAföG mehr Förderung bekommen – etwa für Studiengebühren bis 5.600 Euro pro Jahr oder einen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.000 Euro. Auch Zuschüsse zur Auslands-Krankenversicherung sind möglich. Bei elternunabhängigem BAföG zählt das Einkommen der Eltern nicht, sodass die Chancen auf den vollen Höchstsatz steigen. Allerdings gelten auch hier Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Antragstellenden selbst. Das schreibt studis.online. (mca)