Ein Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren liegt auf einem Überweisungsträger

Einmalzahlung statt Quartalsbriefe: Beitragszahler müssen Termine selbst im Blick behalten.

Foto: Sebastian Kahnert

Finanzen

Beitragsservice stellt um: Das müssen GEZ-Zahler jetzt wissen

16. Juni 2025 // 17:30

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt seit Juni 2025 auf ein neues Verfahren um: Wer den Rundfunkbeitrag bisher per Überweisung zahlt, bekommt künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr per Post.

Einmalzahlung ersetzt Quartalserinnerung

Statt alle drei Monate erinnert zu werden, erhalten Beitragszahler jetzt nur noch ein einziges Schreiben mit allen Zahlungsterminen und Beträgen. Danach sind sie selbst dafür verantwortlich, die Beiträge fristgerecht zu überweisen.

Die Umstellung betrifft alle, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Diese Konten werden automatisch auf das neue System umgestellt. Wer den Beitrag bereits per Lastschrift zahlt, muss nichts ändern.

Ziel: Weniger Aufwand und Kosten

Der Beitragsservice will durch den Wegfall der regelmäßigen Schreiben Verwaltungsaufwand, Porto und Papier einsparen – und damit nachhaltiger wirtschaften.

Wichtig für Zahler: Termine selbst merken Nach dem Einmalanschreiben verschickt der Beitragsservice keine weiteren Hinweise. Beitragszahler sollten sich die Zahlungstermine notieren. Gezahlt wird wie bisher vierteljährlich – aktuell 55,08 Euro pro Quartal.

Zahlungsweise frei wählbar

Möglich sind Zahlungen:

  • vierteljährlich (z. B. zum 1. Januar)
  • halbjährlich
  • jährlich

Auch der gesetzliche Zahlungsrhythmus mit Fälligkeit zur Quartalsmitte bleibt bestehen.

Lastschriftverfahren empfohlen

Um Mahnungen und Zusatzkosten zu vermeiden, empfiehlt sich die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die Anmeldung ist online möglich. Wer eine Zahlung versäumt, erhält einen Festsetzungsbescheid und zahlt mindestens acht Euro Säumniszuschlag. Die Fristen bleiben unverändert – auch bei verspäteter Zahlung. Das berichtet T-Online.de. (feh)