Eine Mutter schiebt ihren Kinderwagen eine Landstraße entlang.

Seit Juli sorgt die neue Mütterrentenreform für ein Rentenplus. Wer Kinder erzogen hat, kann bis zu 100 Euro jährlich zusätzlich erhalten.

Foto: Felix Kästle

Finanzen

Bis zu 100 Euro mehr: Dieser Extra-Zuschuss für Eltern bringt Geld aufs Konto

5. August 2025 // 13:00

Eltern, Großeltern und Pflegeeltern haben durch die Mütterrente bis zu 100 Euro mehr im Portemonnaie – unter diesen Bedingungen.

Zuschuss für Eltern durch neue Mütterrentenreform

In ganz Deutschland dürfen sich Familien über einen kräftigen Rentenzuschlag freuen. Denn mit der neuen Reform der Mütterrente, die seit Juli gilt, steigen die Rentenpunkte für Erziehungszeiten deutlich an. Ein Rentenpunkt ist nun 40,79 Euro wert – und das zahlt sich aus. Wer zwei Kinder betreut hat, erhält durch die Änderung jährlich bis zu 100 Euro zusätzlich.

Auch wichtig: Die Mütterrente 2025 sorgt für ein ordentliches Rentenplus – vor allem für Eltern mit älteren Kindern. Wer die Extra-Rente will, muss aktiv werden. Mehr dazu lest ihr hier.

Auch Pflegeeltern und Großeltern profitieren

Die Regelung gilt nicht nur für leibliche Eltern: Auch Großeltern, Pflegeeltern und Väter können den Extra-Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt gelebt hat und die Erziehungsleistung nachgewiesen werden kann. Wichtig: Die Mütterrente muss beantragt und bewilligt sein, dann fließt das Geld automatisch mit der regulären Rente.

Reform bereits zum dritten Mal angepasst

Bereits 2014 und 2019 wurde die Mütterrente aufgebessert. Nun folgt die dritte Anhebung, die besonders jenen Familien zugutekommt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ein weiterer Schritt ist für das Jahr 2027 geplant: Dann sollen drei Jahre Erziehungszeit pro Kind anerkannt werden – was ein Rentenplus von rund 122 Euro bedeuten würde. Ob das Vorhaben tatsächlich im geplanten Jahr umgesetzt wird, ist derzeit jedoch noch offen.

Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch

Für die meisten Rentner erfolgt die Auszahlung des Zuschlags automatisch. Lediglich Neurentner der Jahre 2027 und 2028 müssen die Leistung aktiv beantragen und entsprechende Erziehungszeiten nachweisen. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt dabei mit entsprechenden Rechenhilfen zur Ermittlung des Anspruchs. Das berichtet das Portal karlsruhe-insider.de. (isw)