
Neben dem Kindergeld können Familien auch den Kinderzuschlag beantragen. Der bringt bis zu 297 Euro im Monat.
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Bis zu 297 Euro im Monat! Dieser Zuschuss entlastet Familien mit Kindern
Bis zu 297 Euro zusätzlich zum Kindergeld: Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Wer ihn bekommt, wie man ihn beantragt – und welche Vorteile noch drin sind.
Kindergeld und Kinderzuschlag: Diese Familien-Zuschüsse gibt es
Ein Kind großzuziehen kostet viel Geld. Für immer mehr Familien wird das zur großen Herausforderung. Damit sie nicht komplett auf sich gestellt sind, gibt es verschiedene Zuschüsse vom Staat. Neben dem Kindergeld, das auch im September wieder ausgezahlt wird, können Familien den Kinderzuschlag beantragen
Was ist der Kinderzuschlag – und wie viel gibt es 2025?
Nicht nur in Bremerhaven können Familien mit niedrigem Einkommen finanzielle Hilfe durch den Kinderzuschlag bekommen – zusätzlich zum Kindergeld. Seit Januar 2025 beträgt der Zuschlag bis zu 297 Euro pro Kind. Ziel ist es, Eltern zu unterstützen, deren Einkommen zwar reicht, um sich selbst zu versorgen, aber nicht für den vollständigen Unterhalt der Kinder.
Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch?
Laut Bundesagentur für Arbeit richtet sich der Kinderzuschlag an Familien mit geringem Einkommen. Die Voraussetzungen:
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt
- Es lebt im selben Haushalt
- Die Eltern erhalten Kindergeld
- Das Mindesteinkommen liegt bei 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende)
- Die finanzielle Gesamtsituation muss durch Zuschlag und ggf. Wohngeld stabil sein
Kinderzuschlag beantragen – online oder per Post
Der Kinderzuschlag muss separat bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Am einfachsten geht das digital: Mit einer Bund-ID kann der Antrag direkt online eingereicht werden. Ohne Bund-ID ist ein unterschriebener Ausdruck nötig. Bestehende Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kurzantrag nutzen.
Diese Unterlagen braucht die Familienkasse
Für die Bearbeitung verlangt die Familienkasse verschiedene Nachweise – etwa zu Einkommen, Vermögen und Wohnkosten. Dazu zählen:
- Lohnbescheinigungen
- Bescheide über BAföG, Rente oder Elterngeld
- Fehlen Unterlagen, kann der Antrag trotzdem eingereicht und später vervollständigt werden.
Zusätzliche Vorteile: Kita-Gebühren & mehr
Neben dem Zuschlag profitieren Eltern unter anderem von der Befreiung von Kita-Gebühren. Kindergeld und Kinderzuschlag werden übrigens gemeinsam ausgezahlt, abhängig von der Kindergeldnummer.
Mit dem KiZ-Lotsen den Anspruch online prüfen
Ein digitales Tool der Familienkasse, der sogenannte KiZ-Lotse, hilft dabei, den Anspruch auf Kinderzuschlag unkompliziert vorab zu prüfen, wie mainpost.de berichtet. Die Nutzung ist anonym und kostenlos – und spart Zeit bei der Antragstellung. (fk)