
Die Regierung hat neue Pläne für den Kinderzuschlag und das Wohngeld. Schon ab Ende 2025 könnten Änderungen kommen.
Foto: Polgesek/Symbolbild
Durchgesickert: Regierung plant Reform bei Kinderzuschlag und Wohngeld
Die Regierung plant eine Reform bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Davon können vor allem einkommensschwache Familien profitieren. Schon Ende 2025 könnte es losgehen.
Wohngeld und Kinderzuschlag sollen zusammengelegt werden
In Berlin plant die neue Bundesregierung aus CDU und SPD eine tiefgreifende Reform der Sozialleistungen. Ein zentraler Punkt: Der Kinderzuschlag soll künftig gemeinsam mit dem Wohngeld beantragt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, das Antragsverfahren deutlich zu vereinfachen und Familien mit geringem Einkommen besser zu erreichen.
Ergänzung zum Kindergeld: Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld für Familien mit niedrigem Einkommen. Er beträgt seit Januar 2025 bis zu 297 Euro pro Kind im Monat. Anspruch haben unter anderem Familien mit einem Mindestverdienst von 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende), deren Kinder im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet sind.
Kinderzuschlag und Wohngeld: Noch separate Anträge nötig
Bislang müssen Kinderzuschlag und Wohngeld getrennt beantragt werden – bei unterschiedlichen Stellen. Die Anträge gelten als aufwendig und bürokratisch. Künftig soll ein gemeinsames Antragsverfahren Abhilfe schaffen. Damit würden Eltern nicht nur Einkommensnachweise, sondern auch Unterlagen zu Mietkosten einreichen – alles gebündelt an einer Stelle.
Neue Regelung: Hier Anträge für Kinderzuschlag und Wohngeld stellen
Die Zuständigkeiten der Behörden sollen im Zuge der Reform neu geregelt werden. Während der Kinderzuschlag bisher bei der Familienkasse liegt, wird das Wohngeld kommunal beantragt. In Zukunft könnte eine zentrale digitale Plattform die Antragsstellung erleichtern und die Bearbeitungszeit verkürzen.
Umsetzung frühestens Ende 2025
Bevor die Änderungen greifen, will die Bundesregierung eine Kommission einsetzen. Diese soll bis zum vierten Quartal 2025 konkrete Vorschläge vorlegen. Mit einer praktischen Umsetzung ist daher frühestens Ende 2025 oder Anfang 2026 zu rechnen. Familien sollten sich bis dahin weiterhin bei Familienkassen oder Wohngeldstellen beraten lassen. (fk)