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Mit diesen Tricks könnten Anleger bei ETFs Geld sparen.

Foto: Christin Klose

Finanzen

ETFs und Gewinne: Was du steuerlich wissen musst

22. Mai 2025 // 13:00

ETFs haben sich als beliebte Geldanlage etabliert. Auch steuerlich ist vieles einfach – mit ein paar Tricks lässt sich sogar Geld sparen.

ETFs: Beliebte Geldanlage mit Steuervorteil

In Deutschland nutzen immer mehr Menschen ETFs zur Altersvorsorge und zum langfristigen Vermögensaufbau – auch für ihre Kinder. In Städten wie Bremerhaven sind ETFs besonders beliebt, weil sie günstig, transparent und flexibel sind. Sie ermöglichen es Anlegern, mit kleinen Beträgen breit gestreut in Aktien, Anleihen oder Rohstoffe zu investieren. Besonders gefragt ist der MSCI World ETF, der rund 1.600 Unternehmen weltweit abbildet.

Einfaches Handling und flexible Sparpläne

Der Einstieg in ETFs ist unkompliziert: Ein Wertpapierdepot bei einer Bank reicht aus. Viele Institute bieten mittlerweile Sparpläne an, bei denen regelmäßig kleine Beträge investiert werden. ETFs haben keine feste Laufzeit und können jederzeit verkauft werden. Durch die breite Streuung lassen sich Kursschwankungen abfedern – ein Vorteil für vorsichtige Anleger.

Automatische Besteuerung durch deutsche Banken

Seit der Investmentsteuerreform 2018 läuft die Besteuerung weitgehend automatisch. Gewinne aus dem Verkauf eines ETFs werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt. Wichtig: Die depotführende Bank führt diese Steuern selbstständig ab – Steuerpflichtige müssen sich in vielen Fällen um nichts kümmern.

Freibeträge und Teilfreistellung geschickt nutzen

Dank des Sparerpauschbetrags bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro (bei Ehepaaren 2.000 Euro) steuerfrei – vorausgesetzt, es wurde ein entsprechender Freistellungsauftrag eingerichtet. Zudem profitieren viele ETFs von einer Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind z. B. 30 Prozent der Gewinne steuerfrei, bei Immobilienfonds mit Auslandsimmobilien sogar 80 Prozent.

Steuererklärung kann bares Geld bringen

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich in bestimmten Fällen: etwa bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen oder einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent. Auch Verluste aus einem ETF-Verkauf können mit Gewinnen verrechnet werden. Nur wenn das Depot bei einer ausländischen Bank liegt, ist die Steuererklärung Pflicht – dann müssen Anleger ihre Kapitalerträge selbst versteuern. (pm/mca)