Eine Frau geht im Frankfurter Stadtwald mit ihrem Hund spazieren.

Viele Kosten für den Hund lassen sich von der Steuer absetzen. Aber es gibt bestimmte Bedingungen.

Foto: Arne Dedert/dpa

Finanzen

Hund und Steuererklärung: So holen sich Hundehalter bares Geld zurück

29. Juli 2025 // 00:00

Hundebesitzer können einige Kosten von der Steuer absetzen – etwa für Betreuung oder Versicherung. Aber nicht alles wird anerkannt.

Warum Hundehalter ihre Steuererklärung prüfen sollten

In Deutschland haben viele Hundehalter jetzt einen guten Grund, ihre Steuererklärung gründlich zu prüfen. Denn bestimmte Kosten rund um den Vierbeiner lassen sich steuerlich absetzen – wenn man weiß, worauf es ankommt. Dabei gibt es allerdings einige Einschränkungen.

Blindenhunde und Co. zählen steuerlich anders

Wer einen Hund aus beruflichen oder medizinischen Gründen hält, kann viele Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem Blindenhunde, Therapie- oder Schutzhunde. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest. Futter, Ausrüstung und Pflege können dann in der Steuererklärung auftauchen – Belege sind Pflicht.

Haushund: Abzüge sind begrenzt

Normale Familienhunde bringen dagegen kaum Steuervorteile. Leine, Futter, Spielzeug oder Tierarztkosten sind nicht absetzbar. Die Ausnahme: Wird der Hund im Job eingesetzt, gelten andere Regeln – ein Diensthund zählt als Arbeitsmittel, berichtet das Portal infranken.de.

Versicherungen: Nur ein Teil ist relevant

Die Hundehaftpflicht kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, allerdings nur bis zum allgemeinen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen. Kranken- oder OP-Versicherungen für den Hund sowie Tierarztkosten bleiben dagegen außen vor – es sei denn, der Hund ist beruflich bedingt.

Betreuung zu Hause spart Steuern

Hundesitting, Gassi-Service oder Hundefriseur: Diese Leistungen sind steuerlich relevant – aber nur, wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfinden. Wichtig ist die unbare Bezahlung per Überweisung. Leistungen außerhalb der Wohnung, wie Hundesalons oder Pensionen, erkennt das Finanzamt nicht an.

Frist für Steuererklärung für 2024 läuft bis Ende Juli

Die Frist für die Steuererklärung für 2024 läuft noch bis Ende Juli – und endet damit früher als in den vergangenen Jahren. (fk)