Eine Frau schiebt einen Kinderwagen mit ihrem Kind.

Mehr Geld für Familien mit wenig Einkommen: Der Kinderzuschlag 2025 bringt bis zu 297 Euro zusätzlich.

Foto: Felix Kästle/Symbolbild

Finanzen

Kinderzuschlag verspricht bis zu 297 monatlich pro Kind! So bekommen Familien den Zuschuss

6. September 2025 // 18:00

Für Familien mit niedrigem Einkommen gibt es 2025 bis zu 297 Euro Kinderzuschlag monatlich – zusätzlich zum Kindergeld. Wir zeigen, wer Anspruch hat.

Kinderzuschlag entlastet Familien mit kleinem Einkommen

In Deutschland sorgt das Kindergeld seit Jahrzehnten für finanzielle Entlastung in Familienhaushalten. Ergänzend dazu gibt es den Kinderzuschlag, der besonders Familien mit niedrigen Einkommen zugutekommt. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit - auf die sich auch die Mainpost bezieht - nutzten im August 2025 rund 573.587 Haushalte diese staatliche Unterstützung, darunter über 138.000 Alleinerziehende. Insgesamt profitierten 1.399.451 Kinder von der Leistung.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Voraussetzung ist, dass die Eltern bereits Kindergeld erhalten, ein bestimmtes Mindesteinkommen haben – mindestens 900 Euro brutto bei Paaren, 600 Euro bei Alleinerziehenden – und gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie gegebenenfalls Wohngeld ihren Bedarf decken können. Das Kind muss unter 25 sein, im Haushalt leben und darf weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft sein.

Bis zu 297 Euro monatlich pro Kind seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 kann die monatliche Unterstützung bis zu 297 Euro pro Kind betragen. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie des Kindes ab. Kindereinkommen, etwa Unterhalt oder Waisenrente, werden dabei nur zu 45 Prozent angerechnet. Der Anspruch gilt zunächst für sechs Monate, danach muss ein neuer Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Auszahlung zusammen mit dem Kindergeld

Die Auszahlung erfolgt zeitgleich mit dem Kindergeld, orientiert sich dabei am letzten Ziffernzeichen der Kindergeldnummer. Familien erhalten den Kinderzuschlag also regelmäßig im gewohnten Zahlungsrhythmus – ohne zusätzliche Verzögerung. Das berichtet die Mainpost. (dm)