Ein kranker Mann liegt im Bett. Auf dem Nachttisch steht ein Glas Wasser und liegen verschiedene Medikamente.

Fehlzeiten am Arbeitsplatz können zur Entlassung führen. Doch das deutsche Arbeitsrecht setzt hohe Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen.

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Finanzen

Kündigung wegen Krankheit? Wann Fehltage wirklich zum Problem werden

22. August 2025 // 10:00

Wer oft krank ist, riskiert den Job? Das Arbeitsrecht stellt klare Bedingungen – und Arbeitnehmer haben starke Rechte.

Wann eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist

In Deutschland können häufige Krankmeldungen problematisch werden. Doch eine Kündigung allein wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist, ob es dem Arbeitgeber langfristig unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigungen und hohe Kosten durch Entgeltfortzahlungen müssen gleichzeitig vorliegen.

So urteilt das Arbeitsgericht bei Kündigungen

Eine krankheitsbedingte Kündigung scheitert oft an der Interessenabwägung: Das Arbeitsgericht bewertet, ob eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses zumutbar wäre, berichtet das Portal infranken.de. Dabei zählen auch Betriebszugehörigkeit, Alter und familiäre Verpflichtungen. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie mögliche Alternativen – wie eine Versetzung oder ein betriebliches Eingliederungsmanagement – geprüft haben.

Diese Rechte schützt das Kündigungsschutzgesetz

Wer länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitenden arbeitet, genießt Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur dann rechtens, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen Klage einreichen, falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Verstreicht diese Frist, ist selbst eine unzulässige Kündigung wirksam.

Sonderkündigungsschutz: Wer besonders abgesichert ist

Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte oder Personen in Elternzeit sind besonders geschützt. Bei ihnen gelten verschärfte Regeln, zum Beispiel darf ohne Zustimmung des Integrationsamtes keine Kündigung ausgesprochen werden. Auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können zusätzlichen Schutz bieten.

Diese Maßnahmen helfen gegen eine Kündigung

Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Ergonomische Anpassungen, flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice können Ausfälle vermeiden. Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement lohnt sich ebenso wie präventive Gesundheitsangebote. Krankenkassen bieten hierfür oft unterstützende Programme an – ein aktives Gesundheitsmanagement kann die Arbeitsfähigkeit nachhaltig sichern. (fk)