Eine Frau pflegt eine Seniorin, die im Rollstuhl sitzt. Ab Juli 2025 ändern sich die Regeln bei der Pflegeversicherung. Die bringen unter anderem einen neuen Mega-Zuschuss mit sich.

Ab Juli 2025 ändern sich die Regeln bei der Pflegeversicherung. Die bringen unter anderem einen neuen Mega-Zuschuss mit sich.

Foto: Bernd Thissen/Symbolbild

Finanzen

Mega-Zuschuss von über 3500 Euro! Neue Regel bei der Pflegeversicherung gilt ab Juli

12. Juni 2025 // 15:00

Ab Juli 2025 gelten neue Regeln in der Pflegeversicherung. Die bringen einen Mega-Zuschuss von mehreren Tausend Euro und einfacheren Zugang zu Leistungen. Aber es gibt Voraussetzungen.

Ab Juli 2025: Entlastungen bei der Pflegeversicherung

Ein Familienmitglied zu pflegen, kostet nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit. Ab Juli 2025 greifen deswegen bundesweit umfassende Neuerungen in der Pflegeversicherung. Ziel ist es, pflegende Angehörige organisatorisch zu entlasten und den Zugang zu Leistungen zu vereinfachen. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Gemeinsames Budget bringt Mega-Zuschuss von 3500 Euro im Jahr

Künftig stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher jährlich 3.539 Euro zur Verfügung – einheitlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bisherigen separaten Budgets entfallen. Damit ist es möglich, Leistungen flexibel nach Bedarf zu nutzen, etwa bei Krankheit der Pflegeperson oder für eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Neue Pflege-Regel: Weniger Bürokratie, längere Pflegevertretung

Auch die Beantragung wird einfacher: Ein einziger Antrag genügt, um Leistungen zu erhalten. Zudem entfällt die bisher notwendige sechsmonatige Vorpflegezeit. Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen jährlich in Anspruch genommen werden, während das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt wird – außer am ersten und letzten Tag der Vertretung, an denen der volle Betrag gilt.

Höherer Zuschuss: Änderungen greifen seit Januar 2025

Schon zu Jahresbeginn 2025 wurden verschiedene Leistungen angepasst: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbeträge sind spürbar gestiegen. So beträgt der Pflegegeldsatz für Pflegegrad 2 nun 347 Euro monatlich. Auch der Zuschuss für Pflegehilfsmittel liegt bei 42 Euro pro Monat.

Kostenlose Beratung bleibt bestehen

Wer Fragen zur neuen Regelung hat, kann sich weiterhin an die Pflegekassen oder unabhängige Beratungsstellen wenden. Die Beratung bleibt kostenlos und ist bundesweit zugänglich. Die Reform gilt als weiterer Schritt zu einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten Pflegeversicherung in Deutschland. (fk)