Eine Frau hält mehrere Geldscheine und eine Geldbörse in der Hand. Menschen zu pflegen, kostet Geld. Mit einem Kombi-Zuschuss können Betroffene finanzielle Entlastung bekommen.

Menschen zu pflegen, kostet Geld. Mit einem Kombi-Zuschuss können Betroffene finanzielle Entlastung bekommen. Ein einfacher Antrag reicht.

Foto: Julia Steinbrecht/dpa

Finanzen

Mehr als 3.500 Euro! Für diesen Kombi-Zuschuss reicht ein einfacher Antrag

20. Mai 2025 // 18:00

Einen Familienangehörigen zu pflegen kostet viel Geld und kann damit zur Belastung werden. Mit einem einfachen Antrag können sich Betroffene einen Zuschuss von über 3.500 Euro sichern.

Entlastung für Pflegebedürftige: Kombi-Zuschuss kommt ab Juli

In Bremerhaven und bundesweit können sich ab dem 1. Juli 2025 viele Pflegebedürftige über finanzielle Entlastung freuen. Dann greift ein neues Pflegepaket, das die bisher getrennten Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Gesamtzuschuss bündelt. Insgesamt stehen Betroffenen damit bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Das berichtet karlsruhe-insider.de.

Zuschuss für Pflegebedürftige: Wer Anspruch hat – und wer nicht

Berechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2. Die bisherige Voraussetzung, mindestens sechs Monate Pflege durch Angehörige nachzuweisen, entfällt künftig. Damit wird vor allem der Zugang zur Verhinderungspflege erleichtert, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gehen weiterhin leer aus.

Antrag für Zuschuss wird deutlich einfacher

Durch die Bündelung beider Leistungen wird der Antragsprozess erheblich vereinfacht. Bisher mussten Kurzzeit- und Verhinderungspflege einzeln beantragt und verwaltet werden – ein bürokratischer Aufwand, der viele berechtigte Personen abschreckte. Ab Juli genügt ein gemeinsamer Antrag für beide Leistungsarten.

Pflege-Zuschuss: Beratung und Unterstützung vor Ort

Wer sich über die neuen Möglichkeiten informieren möchte, sollte sich direkt an die eigene Krankenkasse wenden oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen. Auch die regionalen Pflegestützpunkte bieten Hilfe bei der Antragstellung – eine wertvolle Unterstützung, nicht nur für Betroffene, sondern auch für pflegende Angehörige. (fk)