
Eltern mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld.
Foto: Monika Skolimowska/Symbolbild
Mehr als nur Kindergeld! Diese Zuschüsse sollten Eltern unbedingt kennen
Kindergeld reicht oft nicht: Mit diversen Zuschlägen können Eltern bis zu 1000 Euro pro Kind erhalten.
Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld: Das sollten Eltern wissen
In Deutschland steigen die Lebenshaltungskosten – besonders für Familien mit Kindern. Oft reicht das Kindergeld von 255 Euro oft nicht aus, um den Alltag zu finanzieren. Doch der Staat greift unterstützend ein: Durch eine Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld kann der monatliche Zuschuss pro Kind bis zu 1000 Euro betragen.
Der Kinderzuschlag als zentrale Unterstützung
Neben dem Kindergeld haben einkommensschwache Familien Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag. Dieser beträgt aktuell bis zu 297 Euro pro Kind. Die Voraussetzungen: Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro brutto, Elternpaare mindestens 900 Euro brutto verdienen. Zudem muss das Kind im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein.
Wohngeld: Zusatzleistung für den Haushalt
Zusätzlich können Familien Wohngeld beantragen. Diese staatliche Unterstützung hilft dabei, Miete und Heizkosten zu tragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von Einkommen, Wohnkosten und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Aufgeschlüsselt auf die Kinder im Haushalt, kann die monatliche Unterstützung dadurch deutlich steigen.
Kindergeld und Zuschüsse summieren sich
Rein rechnerisch ergeben sich in vielen Fällen aus Kindergeld (255 Euro), Kinderzuschlag (bis zu 297 Euro) und Wohngeld zusammen Zuschüsse von bis zu 1000 Euro monatlich pro Kind. Wichtig ist: Das Geld stammt aus unterschiedlichen Töpfen und muss separat beantragt werden – entweder online oder bei den zuständigen Behörden vor Ort. Das berichtete das Portal karlsruhe-insider.de.
Dieser Text erschien erstmals am 13. Juli 2025 auf unserem Portal.